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| Mit Einführung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Beläge auf Brücken (ZTV-BEL) wurde die einheitliche Anwendung von Grundierungen und/oder Versiegelungen für alle Bauarten im Zuständigkeitsbereich des BMVBS geregelt. Diese Anwendung erfolgt selbstverständlich ebenfalls durch die Einheiten des SONDERBAUS. Andere Anwendungen insbesondere im privaten Sektor sind vielfältigst, jedoch immer auf die Verarbeitungskriterien der ZTV-BEL zurückzuführen. |
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